Artenschutz
Prüfen. Planen. Umsetzen.
Wenn Bauvorhaben und deren Planungen in den Lebensraum seltener und geschützter Tiere und Pflanzen eingreifen, greifen die rechtlichen Bestimmungen des Artenschutzes. Wir schätzen bereits zu Beginn einer Projektplanung ab, ob relevante Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensstätten betroffen sein können. Bei positivem Ergebnis prüfen Spezialisten das Ausmaß der Konflikte und zeigen Wege zum Schutz der betroffenen Arten auf. Die Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen bindet projektbedingte Möglichkeiten und behördliche Vorgaben ein. Diese Maßnahmen erfordern teilweise einen zeitlichen Vorlauf. Werden mögliche Konflikte rechtzeitig erkannt, so können unerwünschten Verzögerungen im Projektablauf vermieden werden.
Aufgaben
- Artenschutzrechtliche Konflikte erkennen
- Praktikable Lösungen aufzeigen
- Berichte nach länderspezifischen Vorgaben verfassen
- Behörden beteiligen
Unsere Leistungen
- Screening: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
- Zusammenstellen eines Expertenteams zur Detailuntersuchung betroffener Arten
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Maßnahmenkonzept zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (Vermeidungsmaßnahmen, CEF-Maßnahmen)
- Ausnahmeprüfung, FCS-Maßnahmen
- Abstimmung mit der Fachbehörde
Kundennutzen
- Rechtsicherheit
- Planungssicherheit
- Nachhaltige Projektausführung
- Akzeptanzsteigerung