Sanierungskosten minimieren, Dealbreaker vermeiden: Über die Arbeit mit TERQ-basierten Sanierungsplänen
Die Zahl unbebauter Grünflächen ist in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen und rückt die Konversion und Nutzung stillgelegter Industrieflächen, sogenannter Brownfields, zunehmend in den Vordergrund. Allerdings lassen sich potenzielle Sanierungskosten oft nur schwer abschätzen und führen teilweise sogar dazu, dass Bauvorhaben gar nicht erst gestartet werden. Aus diesem Grund nutzt HPC INTERNATIONAL die sogenannte Toxikologische Expositions-Risiko-Quantifizierung (TERQ) anstelle generischer Tabellenwerte für die vereinfachte Gefährdungsabschätzung, um Dealbreaker im Vorfeld aus dem Weg zu räumen.
Brownfields weisen häufig eine Kontamination von Böden und Grundwasser auf, da bei einer industriellen oder militärischen Nutzung Untergrundverunreinigungen durch Gefahrenstoffe entstehen können. So auch am Standort eines Mineralöl verarbeitenden Betriebs in Nordrhein-Westfalen, wo Ulrike Hintzen, Lucie Robin und Dr. Frank Karg von HPC INTERNATIONAL mithilfe der Toxikologischen Expositions-Risiko-Quantifizierung (TERQ) standortspezifische Maßnahmenwerte bzw. Sanierungseinzelwerte für eine PFAS-Kontamination im Untergrund ermitteln konnten.
Wie kam es zu dieser Kontamination und warum mussten die Schadstoffe entfernt werden?
Perfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS, werden industriell hergestellt und verwendet, so beispielsweise in der Perfluorpolymer-Herstellung, der Herstellung von Feuerlöschschäumen, bei der Verchromung, in der Herstellung von Halbleitern oder auch bei fotografischen Prozessen. Auch finden sie sich in Konsumprodukten wie Leder- und Textilbeschichtungen, (Outdoor-)Bekleidung, Schuhen, Teppichen, Verpackungen, Skiwachs, Imprägniersprays, Boden- und Autopflegemitteln, wo sie für eine längere Haltbarkeit sorgen. Gelangen sie jedoch durch Abfall- oder Produktionsströme in Böden und Grundwasser, wird ihre hohe Haltbarkeit zum Verhängnis: Denn auch hier sind sie nicht oder nur schwer abbaubar. Da PFAS z. T. krebserregend sind und für Störungen des Hormon- und Immunsystems verantwortlich sein können, stellen sie eine Gefahr für die Gesundheit der Ökosysteme und der Menschen vor Ort dar.
Wie ermöglicht man gewerbliche Nutzung und Wohnungsbebauung bei nachgewiesener PFAS-Kontamination?
HPC INTERNATIONAL ist seit 2018 in der Prüfung der technisch-finanziellen Machbarkeit, des Managements und der Sanierung von PFAS-Kontaminationen aktiv. Dabei liegt der Fokus stets auf der Gefahrenabwehr gemäß Bundesanzeiger 161a (Unterregelwerk des BBodSchG) und der Absicherung der Rechtssicherheit, wie z. B. bei der Anwendung der Einzelfallbewertung gemäß der neuen BBodSchV § 15(4). So auch in diesem Fall: Für den ehemaligen Mineralölstandort, an dem über mehrere Jahre Löschschaum bei Trainingseinsätzen zum Brandschutz verwendet worden war und dabei auch in den Untergrund gespült wurde, sollte ein standortspezifischer Sanierungsplan erstellt werden. Eine gewerbliche Neunutzung und Wohnbebauung waren in der Planung. Für HPC galt es nun, die hohen veranschlagten Sanierungskosten, ein potentieller Dealbreaker, auf ihre tatsächliche Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen.
Woran macht man fest, wann eine Sanierung ausreichend ist? Für Boden und deren Eluate (extrahierbares Bodenwasser mit herausgelösten Schadstoffen) existieren generische Tabellengrenzwerte in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern (z. B. Stufe 1- und 2-Werte), die häufig als Sanierungszielwerte herangezogen und für die Abschätzung der Sanierungskosten genutzt werden. Traditionell findet bislang keine Einzelfallbewertung statt. Dies ändert sich derzeit: Neue Regulationen sehen spätestens ab August 2023 eine Einzelfallbewertung des Sanierungsbedarfes vor, wie es in der neuen BBodSchV § 15(4) vorgesehen ist.
Für HPC INTERNATIONAL ist dies bereits heute gängige Praxis: Anstatt Tabellengrenzwerte anzuwenden, führten Ulrike Hintzen, Dr. Frank Karg und Lucie Robin auch bei dem hier vorgestellten Projekt eine standortspezifische TERQ durch und leiteten so standort- und nutzungsspezifische Eingreif- bzw. Sanierungseinzelwerte ab. Dabei wurden maximal tolerable toxikologische Risiko- und Gefahrenschwellenwerte gemäß dem Bundesanzeiger 161a (dem Unterregelwerk der neuen Mantelverordnung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) angewendet.
Das Ergebnis zeigt: Eine Orientierung an nicht-standortspezifischen Tabellengrenzwerten hätte grundlos zu deutlich kostenintensiveren Sanierungsaufwendungen geführt. Stattdessen ermöglichte die von HPC INTERNATIONAL identifizierte standortspezifische Gefahrenabwehr eine Abwehr nicht-tolerabler, humantoxikologischer Risiken aus Boden, Grundwasser und Bodenluft. Dank standortspezifischer TERQ-Sanierungszielwerte ließ sich bei dem hier präsentierten Standort eine Sanierungskostenoptimierung von 81% erreichen.
Abb. 1: Initialer Sanierungsbedarf gemäß Listen werten (B-LFU Stufe-2-Wert zum PFOS: Perfluorktansulfonsäure) > 0,0004 mg/l Eluat
Abb.2: Sanierungsbedarf gemäß TERQ-Sanierungszielwerten (Gefahrenabwehr gemäß BA 161a (des BBodSchG) für PFOS: > 0,02 mg/l Eluat sowie Direktpfad Boden – Mensch)
Dank TERQ konnten verschiedene „Dealbreaker“ in der Sanierungsmachbarkeit ausgeräumt und die Neuentwicklung des Standorts durchgeführt werden. Insgesamt wurden mit der TERQ-Anwendung in diesem Fall etwa 17,8 Millionen Euro an Sanierungskosten eingespart. In etwa drei Dutzend vergleichbaren Fällen konnte HPC INTERNATIONAL die sog. TERQ in der Vergangenheit bereits erfolgreich anwenden.