Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 16.04.2020 hinsichtlich der ersten Lockerungen des Corona-Lockdowns einen Arbeitsschutzstandard vorgelegt.
Die darin beschriebenen Maßnahmen sollen Infektionsketten unterbrechen, die Gesundheit der Beschäftigten sichern und gleichzeitig die wirtschaftliche Aktivität wiederherstellen.
In den nächsten Wochen und Monaten dürfte der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Dreh- und Angelpunkt für die Arbeitssicherheit sein.