Genehmigungsanträge und Fachplanungen nach BImSchG
Abstimmen. Beantragen. Begleiten.
Um Ihnen einen reibungslosen und somit kostengünstigen Projektablauf zu gewährleisten, integrieren wir frühzeitig alle kundenspezifischen, gesetzlichen und technischen Anforderungen aus dem BImSchG sowie den begleitenden Rechtsbereichen.
Das BImSchG bündelt einschlägige Rechtsbereiche in einem Genehmigungsverfahren. Seit mehr als 20 Jahren steuern wir als vereidigte Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich und AwSV-Sachverständige diese komplexen Prozesse. Von der Planung bis zur Inbetriebnahme: Alles aus einer Hand!
Aufgaben
- Zielsetzung und resultierende Aufgabenstellung klären
- Rechtliche und technische Umsetzung prüfen
- Handlungs- bzw. Ermessungsspielräume ausloten
- Genehmigung mit Behörden abstimmen
Unsere Leistungen
Erstellung der Antragsunterlagen unter Berücksichtigung der Bundes- bzw. Landesgesetze und Verordnungen:
- BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- AZB (Ausgangszustandsbericht)
- Entwässerungsplanung
- WHG (Wasserhaushaltsgesetz) / LWG (Landeswassergesetz)
- AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
- Landesbauordnung der jeweiligen Länder
- TA Lärm (Techn. Anleitung zum Schutz gegen Lärm)
- TA Luft (Techn. Anleitung zur Reinhaltung der Luft)
- Stellungnahme zum Artenschutz
- Arbeitsschutzgesetz
- Technische Regelwerke
Kundennutzen
- Investitionssicherheit durch rechtssichere Genehmigungsplanung
- Kostensicherheit
- Interdisziplinäre Leistungen aus einer Hand
- Unterstützung durch Experten mit langjähriger Erfahrung