Geschützt: Test-Bauschadstoffsanierung
Erkunden. Bewerten. Beseitigen.
Vermutlich befinden sich in jedem im 20. Jahrhundert errichteten Gebäude Bauschadstoffe, also Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung. Dies bedeutet nicht in jedem Fall Sanierungsbedarf. Bestandsschutz haben zum Beispiel festgebundene Asbestprodukte und als cancerogen eingestufte künstliche Mineralfasern, sogenannte alte künstliche Mineralfasern (KMF). Sanierungsbedarf besteht für die Bauschadstoffe bei Abbruch, beim Umgang wie zum Beispiel bei Renovierungen, nach Havarien durch unsachgemäßen Umgang mit Asbest oder bei nicht tolerierbarer Gefährdung für Nutzer oder Dritte. Wir unterstützen Sie dabei, den Sanierungsbedarf zu schätzen.
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