Ausgangszustandsbericht
Untersuchen. Abschätzen. Genehmigen.
Die Europäische IED-Richtlinie und der Ausgangszustandsbericht bringen für Anlagenbetreiber und Industrie neue Pflichten mit sich. Die IED-Richtlinie trat im November 2010 in Kraft. Ziele sind das Anpassen der Umweltschutzstandards in der EU und das Vermeiden von Wettbewerbsungleichheiten. Mit Inkrafttreten der IED-Richtlinie wurden Verordnungen (4. und 9. BImSchV) verabschiedet. Wir stehen Ihnen bei allen hiermit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen unterstützend zur Seite.
Aufgaben
- Ausgangszustandsbericht für Anlagengenehmigung erstellen: nach BImSchV, Artikel 22 Abs. 2 der Industrial Emissions Directive (IED) Industrieemissionen-Richtlinie 2010/75/EU und § 10 (1a) BImSchG für bestimmte Anlagen
(4. BImSchV, Anhang 1, Buchstabe E) - Erfassen des Ausgangszustands als Bewertungsmaßstab des Endzustands nach Anlagenstilllegung oder zur Beweissicherung bei Rückführungspflicht erfassen: nach Art. 22 Abs. 3 IED und § 5 Abs. 4 BImSchG
Unsere Leistungen
- Untersuchungskonzept für Teilanlage(n) oder gesamtes Betriebsgelände
- Prüfen verfahrenstechnischer Prozesse
- Relevanzprüfung nach Gefahrstoffkatasterlisten
- Gefährdungsabschätzung und Prüfung der Umweltrelevanz (CLP-Verordnung) der in der Anlage verwendeten, erzeugten und freigesetzten gefährlichen Stoffe
- Prüfen der Notwendigkeit eines Ausgangszustandsberichts
- Abstimmen mit Genehmigungsbehörde
- Boden- und Grundwasseruntersuchungen nach Vorgaben und Handlungshilfen
- Dokumentation des Boden- und Grundwasserzustands
Kundennutzen
- Toxikologische Risikobewertung
- Unterstützung durch Experten
- Planungssicherheit und Risikominderung
für den Bauherrn im Genehmigungsverfahren - Rechts- und Kostensicherheit
- Hochwertige und sichere Planungsgrundlagen
- Langjährige Erfahrung und lokale Fachkenntnisse
- Regionale Vernetzung
- Interdisziplinäre Leistungen aus einer Hand
(Geowissenschaftler, Chemiker und Verfahrenstechniker)