Die EU-Taxonomieverordnung verpflichtete die betroffenen Unternehmen erstmals 2021 zur Erstellung und Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten, um aufzuzeigen, inwieweit die Unternehmen Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele der EU ergreifen.
Nach der Veröffentlichung der „Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD“ werden ab Januar 2024 immer mehr große Unternehmen, aber auch börsennotierte KMU verpflichtet sein, über die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten. Die EU schätzt, dass in den nächsten Jahren 50.000 Organisationen innerhalb des EU-Blocks die CSRD einhalten müssen[1].
Darüber hinaus steigen die Anforderungen an die Berichterstattung, die sachlicher sein und in die Unternehmensstrategie integriert werden muss.
Diese zusätzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Die Chancen und Vorteile, die mit der Umsetzung verbunden sind, liegen jedoch auf der Hand; das immer stärker werdende Bewusstsein der Investoren für Nachhaltigkeitsfragen zeigt, dass die Umsetzung der Anforderungen an die ökologische und soziale Unternehmensführung klare wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt.
Je früher und ernsthafter ESG-/Nachhaltigkeitsmaßnahmen in einem Unternehmen umgesetzt werden, desto größer ist daher der wirtschaftliche Nutzen, der daraus gezogen werden kann.
Die Umsetzung von ESG-Maßnahmen findet in Österreich auf verschiedenen Ebenen statt. Auf Unternehmensebene werden z. B. Maßnahmen zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur transparenten Unternehmensführung gesetzt. Viele Unternehmen haben bereits Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht, um ihre Fortschritte in diesen Bereichen zu dokumentieren. Auf der regulatorischen Ebene gibt es in Österreich verschiedene Gesetze und Verordnungen, die auf die Förderung von Umweltschutz, sozialer Verantwortung und guter Unternehmensführung abzielen. Beispiele sind die österreichische Nachhaltigkeitsstrategie, das Umweltinformationsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz. Insgesamt scheint die Umsetzung von ESG in Österreich eine wachsende Bedeutung zu haben und wird sowohl von Unternehmen als auch von staatlichen Stellen unterstützt.
Die Herausforderung besteht darin, die regulatorischen Anforderungen und die freiwilligen Maßnahmen der Unternehmen mit den Anforderungen der CSRD in Einklang zu bringen, um eine umfassendere und effektivere Offenlegung zu ermöglichen, die den Entscheidungsprozess bei Investitionen unterstützt.
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[1] https://finance.ec.europa.eu/capital-markets-union-and-financial-markets/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_en.