Umweltplanung
Vorsorge. Analyse. Bericht.
Umweltplanung orientiert sich am Wunschzustand für Umwelt und Mensch. Umweltplanung gewährleistet die Koordination einzelner Instrumente und integriert die Umweltpolitik in allen Bereichen wie zum Beispiel Raumplanung, Einzelpläne und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Wir berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte. So erreichen wir eine nachhaltige Entwicklung.
Umweltverträglichkeit
Prüfen. Aufzeigen. Planen
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist das zentrale umweltpolitische Instrument zur Umweltvorsorge. Umweltrelevante Projekte werden auf Umweltauswirkungen geprüft. Als Teil des behördlichen Zulassungsverfahrens gehört die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Entscheidungsfindung über die Zulässigkeit von Projekten. Sie ist die erste Hürde für die Projektumsetzung. Mit unserer detaillierten Darstellung möglicher projektbedingter Umweltauswirkungen, dem Maßnahmenkonzept und einer ausgewogener Variantendiskussion im UVP-Bericht verhindern wir, dass das Projekt an der Umweltverträglichkeitsprüfung scheitert.
Auch im Rahmen der Bauleitplanung sind Umweltbelange zur berücksichtigen. Im Regelverfahren widmen sich Umweltprüfungen den Umweltauswirkungen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Grundlage sind die plangebietsbezogenen Ziele des Umweltschutzes. Die Prüfung von Alternativen sowie das Entwickeln von Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung bzw. Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen schließen sich dem an. Für vereinfachte Verfahren wird ein Umweltbeitrag erstellt.
Aufgaben
- Rechtliche Erfordernis von Umweltverträglichkeitsprüfungen prüfen
- Untersuchungsprogramm, also Untersuchungsraum und -tiefe festlegen
- Berichte nach gesetzlichen Vorgaben verfassen
- Öffentlichkeit und Behörden beteiligen
Unsere Leistungen
- Screening: Prüfen des rechtlichen Erfordernisses von Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Scoping: Festlegen des Untersuchungsprogramms
- Erfassen und bewerten relevanter Schutzgüter wie Fläche, Mensch, Flora, Fauna und Biodiversität, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter
- Ermitteln möglicher Projektwirkungen, schutzgutbezogene Konfliktanalysen
- Maßnahmenkonzept zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen der Schutzgüter
- Variantendiskussion und Aufzeigen verträglicher Lösungen
- Dokumentation in UVP-Bericht, Umweltbericht oder Umweltbeitrag
- Zusammenstellen von Stellungnahmen und Abwägungsgrundlagen
- Projektpräsentation und Moderation
Kundennutzen
- Rechtsicherheit
- Umweltverträglichkeit
- Nachhaltigkeit von Ressourcen
- Voraussetzung für Projektverwirklichung
- Transparenz bei Planungs- und Entscheidungsprozessen
- Einbinden der Öffentlichkeit
Landschaftsplanung
Prüfen. Sichern. Unterstützen.
Landschaftsplanung ist eine ökologisch-gestalterische Fachdisziplin im Spannungsfeld Raumplanung, Ökologie, Naturschutz und unterschiedlicher Nutzungsansprüche. Sie dient vorausschauend als zentrales Planungsinstrument von Naturschutz und Landschaftspflege. Flächenbezogen und querschnittsorientiert trägt die Landschaftsplanung dazu bei, wirtschaftliche Entwicklungen zu unterstützen, zu steuern und möglichst ökologisch verträglich mitzugestalten. Wir haben uns das Ziel gesetzt, mit unserer Landschaftsplanung die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts als Lebensgrundlage der Menschen zu erhalten.
Eine besondere Herausforderung stellen Vorhaben dar, die geschützte Gebiete und Flächen wie z. B. FFH-Gebiete und geschützte Biotope tangieren. Wir zeigen Lösungen auf, wie mit diesen Konflikten umzugehen ist.
Aufgaben
- Landschaftspläne als flächenbezogene Fachplanungen für kommunale Flächennutzungspläne erstellen
- Grünordnungspläne als flächenbezogene Fachplanungen zu Bebauungsplänen erstellen
- Landschaftspflegerische Begleitpläne für Projekte im Außenbereich erstellen
- Pflege- und Entwicklungspläne für Schutzgebiete und schützenswerte Objekte erstellen
- Rechtssicherheit unterstützen
- Technische Qualität sichern
Unsere Leistungen
- Zusammenstellen von Grundlagendaten für Planungen und Projekte
- Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft
- Erarbeiten von Leitbildern für die Entwicklung
- Aufzeigen und Bewertung der Projekt- bzw. Planwirkungen
- Aufzeigen von Maßnahmen zu Vermeidung, Minderung und Ausgleich von Beeinträchtigungen
- Anwenden der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich
- Dokumentation im Landschaftspflegerischen Begleitplan/Grünordnungsplan
- Berücksichtigung von Natura 2000 und weiteren geschützten Gebieten bzw. Flächen
Kundennutzen
- Rechtsicherheit
- Schadenabwendung durch Berücksichtigung von Hochwasserschutz, Klimaschutz, Gesundheitsvorsorge wie Erhalt von Erholungs- und Freiräumen und Schutz der Biodiversität
- Lenken von Flächeninanspruchnahmen in weniger sensible Bereiche
- Termin-, Planungs- und Kostensicherheit
Artenschutz
Prüfen. Planen. Umsetzen.
Wenn Bauvorhaben und deren Planungen in den Lebensraum seltener und geschützter Tiere und Pflanzen eingreifen, greifen die rechtlichen Bestimmungen des Artenschutzes. Wir schätzen bereits zu Beginn einer Projektplanung ab, ob relevante Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensstätten betroffen sein können. Bei positivem Ergebnis prüfen Spezialisten das Ausmaß der Konflikte und zeigen Wege zum Schutz der betroffenen Arten auf. Die Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen bindet projektbedingte Möglichkeiten und behördliche Vorgaben ein. Diese Maßnahmen erfordern teilweise einen zeitlichen Vorlauf. Werden mögliche Konflikte rechtzeitig erkannt, so können unerwünschten Verzögerungen im Projektablauf vermieden werden.
Aufgaben
- Artenschutzrechtliche Konflikte erkennen
- Praktikable Lösungen aufzeigen
- Berichte nach länderspezifischen Vorgaben verfassen
- Behörden beteiligen
Unsere Leistungen
- Screening: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
- Zusammenstellen eines Expertenteams zur Detailuntersuchung betroffener Arten
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Maßnahmenkonzept zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (Vermeidungsmaßnahmen, CEF-Maßnahmen)
- Ausnahmeprüfung, FCS-Maßnahmen
- Abstimmung mit der Fachbehörde
Kundennutzen
- Rechtsicherheit
- Planungssicherheit
- Nachhaltige Projektausführung
- Akzeptanzsteigerung
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Genehmigungsmanagement
Planung. Errichtung. Betrieb.
Als vereidigte Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich (BImSchG) und AwSV-Sachverständige bieten wir Ihnen beste Beratung und kompetente Abwicklung komplexer Genehmigungsverfahren. Bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben begleiten wir Sie als bauvorlage-berechtigte Ingenieure in der geforderten Qualität und im Rahmen Ihres Zeit- und Finanzbudgets. Von der Planung bis zur Inbetriebnahme: Alles aus einer Hand!
Aufgaben
- Zielsetzung und resultierende Aufgabenstellung abstimmen
- Rechtliche und technische Umsetzung prüfen
- Bauliche Umsetzung und Inbetriebnahme überwachen
- Anlagenbetrieb begleiten
Unsere Leistungen
- Gesamtkoordination
- Genehmigungsmanagement
- Sachverständigenprüfung und Gutachten gemäß AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
- Ausarbeitung von Fachgutachten
- Brandschutzkonzepte
- Tragwerksplanung
- Geräuschimmissionsprognosen
- Staubprognosen
- Ausgangszustandsberichte
- Entwässerungskonzepte
- Bauleitung
- Begleitung im Betrieb
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Beauftragte für Immissionsschutz, Brandschutz, Störfall, Gefahrgut und Abfall
- Zertifizierungsverfahren EfbV (Entsorgungsfachbetriebeverordnung), Qualitäts- und Umweltmanagement
Kundennutzen
- Investitionssicherheit durch rechtssichere Genehmigungsplanung
- Kostensicherheit
- Interdisziplinäre Leistungen aus einer Hand
- Unterstützung durch Experten mit langjähriger Erfahrung
Genehmigungsanträge und Fachplanungen nach BImSchG
Abstimmen. Beantragen. Begleiten.
Um Ihnen einen reibungslosen und somit kostengünstigen Projektablauf zu gewährleisten, integrieren wir frühzeitig alle kundenspezifischen, gesetzlichen und technischen Anforderungen aus dem BImSchG sowie den begleitenden Rechtsbereichen.
Das BImSchG bündelt einschlägige Rechtsbereiche in einem Genehmigungsverfahren. Seit mehr als 20 Jahren steuern wir als vereidigte Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich und AwSV-Sachverständige diese komplexen Prozesse. Von der Planung bis zur Inbetriebnahme: Alles aus einer Hand!
Aufgaben
- Zielsetzung und resultierende Aufgabenstellung klären
- Rechtliche und technische Umsetzung prüfen
- Handlungs- bzw. Ermessungsspielräume ausloten
- Genehmigung mit Behörden abstimmen
Unsere Leistungen
Erstellung der Antragsunterlagen unter Berücksichtigung der Bundes- bzw. Landesgesetze und Verordnungen:
- BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- AZB (Ausgangszustandsbericht)
- Entwässerungsplanung
- WHG (Wasserhaushaltsgesetz) / LWG (Landeswassergesetz)
- AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
- Landesbauordnung der jeweiligen Länder
- TA Lärm (Techn. Anleitung zum Schutz gegen Lärm)
- TA Luft (Techn. Anleitung zur Reinhaltung der Luft)
- Stellungnahme zum Artenschutz
- Arbeitsschutzgesetz
- Technische Regelwerke
Kundennutzen
- Investitionssicherheit durch rechtssichere Genehmigungsplanung
- Kostensicherheit
- Interdisziplinäre Leistungen aus einer Hand
- Unterstützung durch Experten mit langjähriger Erfahrung